Einzelsupervision
Einzelpersonen begeben sich in Supervision
- um ihre berufliche Rolle zu reflektieren
- den Umgang mit Klienten bzw. Kunden zu verbessern
- Fälle vorzustellen, um das eigene kreative Potential zu erweitern
- eine berufliche Krise zu meistern
- um Entscheidungen vorzubereiten
- alte Rollen und Verhaltensmuster und deren Bedeutung für den beruflichen Alltag zu klären
- berufliche Fähigkeiten und Perspektiven auf der Grundlage der persönlichen Biografie weiterzuentwickeln
- die Balance zwischen persönlicher und beruflicher Situation neu zu finden
- um sich in einer neu übernommenen Position unterstützen zu lassen.
Einzelsupervision erfolgt immer im Rahmen eines vereinbarten Kontraktes. Dieser enthält:
- die Inhalte der Einzelsupervision
- die Methoden in der Supervision, z. B. kreative Mittel
- die Vertraulichkeit in der Supervision
- die Freiwilligkeit in den Supervisionssitzungen
- die Eigenverantwortlichkeit – die Supervisandin/der Supervisand ist dafür verantwortlich, die eigenen Anliegen einzubringen, die Supervisorin ist für einen angemessenen Lernprozess und dessen Steuerung verantwortlich. Die Lernleistung wird vom Ratsuchenden selbst erbracht
- das Honorar
- Zeit, Ort, Dauer einer Einzelsupervisionssitzung
- Rhythmus und Gesamtanzahl der Supervisionssitzungen
Wer trägt die Kosten der Einzelsupervision?
Viele Träger sozialer Einrichtungen, Verwaltungen, Firmen finanzieren – ganz oder teilweise – die Supervision ihrer Mitarbeiter.
Werden die Kosten vom Supervisanden selbst getragen, wird Supervision als berufliche Fortbildung anerkannt und ist steuerlich absetzbar.