Einzelsupervision

Einzelpersonen begeben sich in Supervision

  • um ihre berufliche Rolle zu reflektieren
  • den Umgang mit Klienten bzw. Kunden zu verbessern
  • Fälle vorzustellen, um das eigene kreative Potential zu erweitern
  • eine berufliche Krise zu meistern
  • um Entscheidungen vorzubereiten
  • alte Rollen und Verhaltensmuster und deren Bedeutung für den beruflichen Alltag zu klären
  • berufliche Fähigkeiten und Perspektiven auf der Grundlage der persönlichen Biografie weiterzuentwickeln
  • die Balance zwischen persönlicher und beruflicher Situation neu zu finden
  • um sich in einer neu übernommenen Position unterstützen zu lassen.

Einzelsupervision erfolgt immer im Rahmen eines vereinbarten Kontraktes. Dieser enthält:

  • die Inhalte der Einzelsupervision
  • die Methoden in der Supervision, z. B. kreative Mittel
  • die Vertraulichkeit in der Supervision
  • die Freiwilligkeit in den Supervisionssitzungen
  • die Eigenverantwortlichkeit – die Supervisandin/der Supervisand ist dafür verantwortlich, die eigenen Anliegen einzubringen, die Supervisorin ist für einen angemessenen Lernprozess und dessen Steuerung verantwortlich. Die Lernleistung wird vom Ratsuchenden selbst erbracht
  • das Honorar
  • Zeit, Ort, Dauer einer Einzelsupervisionssitzung
  • Rhythmus und Gesamtanzahl der Supervisionssitzungen

Wer trägt die Kosten der Einzelsupervision?
Viele Träger sozialer Einrichtungen, Verwaltungen, Firmen finanzieren – ganz oder teilweise – die Supervision ihrer Mitarbeiter.
Werden die Kosten vom Supervisanden selbst getragen, wird Supervision als berufliche Fortbildung anerkannt und ist steuerlich absetzbar.